Infos zur Fördermitgliedschaft

Unsere Fördermitglieder unterstützen unsere Arbeit regelmäßig durch einen individuell gewählten finanziellen Beitrag. Damit machen sie unsere Arbeit und unsere Projekte sicher und langfristig planbar und tragen dazu bei, unsere Verwaltungskosten niedrig zu halten. Darüber hinaus zeigen sie durch ihre Mitgliedschaft, dass sie hinter unserem Anliegen stehen, und werden Teil der lightup-Bewegung.

Unterstütze auch du unsere Aufklärungs- und Bildungsarbeit und fördere lightup. Wir erklären dir auf dieser Seite, warum eine Fördermitgliedschaft sinnvoll ist, wie uns deine Fördermitgliedschaft konkret unterstützt,  und welche Vorteile du als Fördermitglied hast.

FAQs zum Thema Fördermitgliedschaft

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1. Was sind meine Vorteile als lightup-Fördermitglied?

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Mit deiner Fördermitgliedschaft wirst du Teil der lightup-Bewegung und erhältst regelmäßig Informationen zu unserer Arbeit - unter anderem unseren Jahresberichten in digitaler oder gedruckter Form - sowie einmalig ein tolles Willkommenspaket von uns zugesendet. Selbstverständlich respektieren wir, wenn du auf unser Informationsangebot verzichten möchtest. Du entscheidest frei über den von dir gewählten Förderbeitrag. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 5 Euro. Nach oben sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Zu Beginn des kommenden Jahres bekommst du als Fördermitglied – (ebenso wie Personen, die uns nur sporadisch unterstützen) - eine Spendenbescheinigung/ Zuwendungsbestätigung als Nachweis für deinen Förderbeitrag zugeschickt, der ebenfalls steuerlich absetzbar ist. Für dich als Fördermitglied steht unser kostenfreier Mitgliederservice jederzeit zur Verfügung - ob du uns nur eine Adressänderung mitteilen, Informationsmaterial bestellen oder eine Frage zur Fördermitgliedschaft oder unserer Arbeit haben solltest.

2. Wie kann ich die Fördermitgliedschaft beantragen?

Die Beantragung deiner lightup-Fördermitgliedschaft ist ganz einfach und dauert nur wenige Minuten. Du kannst deine Fördermitgliedschaft online über unsere Webseite, per Post oder E-Mail beantragen. Hier kannst du direkt den Antrag zur Fördermitgliedschaft stellen und weitere Informationen zum Abschluss der Fördermitgliedschaft erhalten. Wir werden deinen Antrag schnellstmöglich bearbeiten und dich über die weiteren Schritte informieren. Bei Minderjährigen, die noch vor Vollendung des 18. Lebensjahres Fördermitglied von lightup werden möchten, ist die Zustimmung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter notwendig. Bitte setz dich mit uns in Verbindung, wenn dies bei dir der Fall sein sollte. Deiner Fördermitgliedschaft steht aber grundsätzlich nichts im Wege.

3. Wie erhält lightup meinen Fördermitgliedsbeitrag?

Wir erhalten deinen Förderbeitrag per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren).Hier findest du zusammengefasst die drei Vorteile der Einzugsermächtigung:

  • Zum einen sparen wir Verwaltungsaufwand und -kosten ein, so dass uns mehr Zeit und Geld für unsere eigentliche Projektarbeit zur Verfügung steht.
  • Zum anderen erleichtert die größere Überschaubarkeit der zu erwartenden Einnahmen unsere Budget/ Kosten-Planung.
  • Die von dir erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit fristlos widerrufen werden. Sie gibt dir die Möglichkeit, deinen Förderbeitrag innerhalb von acht Wochen auf dein Konto zurückbuchen zu lassen, wenn du dies möchtest.

Weitere Informationen zu dem Einzug deines Mitgliedschaftsbeitrags findest du in unserer Beitragsordnung.

4. Erhalte ich eine Spendenbescheinigung für meinen Fördermitgliedsbeitrag?

Wie bereits weiter oben angegeben, bekommst du als Fördermitglied zu Beginn jeden Jahres eine Spendenbescheinigung/ Zuwendungsbestätigung als Nachweis für deinen Förderbeitrag zugeschickt, der wie eine einmalige Spende ebenfalls steuerlich absetzbar ist. Der Versand der Bescheinigung erfolgt gewöhnlich im ersten Quartal des Folgejahres per E-Mail. Unser kostenfreier Mitgliederservice steht dir jederzeit zur Verfügung. Du erreichst unseren Mitgliederservice per

E-Mail mitgliederservice@lightup-movement.de

oder per Post lightup Germany e. V., c/o Zieher Business Center, Mitgliederservice, Kurfürstendamm 30, 10719 Berlin

Außerdem kannst Du ihn bequem über ein Kontaktformular auf unser Mitgliederservice-Seite erreichen. Wir werden uns schnellstmöglich um dein Anliegen kümmern.

5. Kann meine Fördermitgliedschaft gekündigt oder aufgehoben werden?

lightup Germany setzt keine Kündigungsfristen. Du bist berechtigt, deine Förderung jederzeit fristlos zu kündigen. Ebenso behält sich lightup Germany e. V. das Recht vor, die Fördermitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einseitig durch Vorstandsbeschluss aufzuheben. Weitere Informationen zur Kündigung der Fördermitgliedschaft und zum Ausschluss findest du in unserer Satzung in § 6 Beendigung der Mitgliedschaft.

6. Wie werden meine Fördermitgliedsdaten geschützt?

Beim Abschluss einer Fördermitgliedschaft werden auch persönliche Informationen des Fördermitglieds wie z.B. Name und Anschrift erfasst und gespeichert. Dabei richten wir uns nach dem Konzept von Datenvermeidung und Datensparsamkeit, demzufolge nur so viele personenbezogene Daten zu sammeln sind, wie für die jeweilige Anwendung - in dem Fall die Nachvollziehbarkeit des jeweiligen Fördermitgliedsbeitrags zum Zwecke der Ausstellung von Spendenbescheinigungen sowie die Zusendung von Informationsmaterial - unbedingt notwendig sind. Sämtliche mit vertraulichen Daten befassten Mitarbeitende von lightup werden zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Gleiches gilt auch für Dritte, die im Auftrag von lightup Dienstleistungen erbringen. Insbesondere Werbetreibende erhalten in keinem Fall Adressen von uns. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung. Alle Angaben auf unserer Internetseite werden durch eine hochmoderne Technologie verschlüsselt. Bei der Übermittlung deiner Daten wird die Datensicherheit durch den Einsatz des sogenannten SSL-Verfahrens gesichert. Gleiches gilt bei der Verwendung des Online-Fördermitgliedschaft-Antragsformulars auf unserer Internetseite. Für weitere Informationen zur Fördermitgliedschaft und deinem Mitgliedsbeitrag kontaktiere bitte unseren Mitgliederservice. Wir freuen uns auf deine Nachricht. In unseren Jahresberichten findest du erste Informationen, was uns mit Hilfe deines Mitgliedsbeitrags möglich ist:

Anmerkung: Freethem Deutschland hat sich umbenannt und heißt seit dem 19. Mai 2018 lightup. Auch wenn sich unser Name und unser Design verändert hat, ist unser Anliegen und unsere Arbeit noch dieselbe.