Beitragsordnung

Hier findest du Informationen zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge:

Zahlung Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder

Die Höhe des Fördermitgliedsbeitrags wird vom jeweiligen Fördermitglied selbstständig gewählt und beträgt minimal 5,00 Euro pro Monat. Das jeweilige Fördermitglied stimmt dem monatlichen Beitragseinzug per SEPA-Verfahren mit Antragsstellung zu. Der Einzug beginnt nach Aufnahme des Fördermitglieds und frühestens 14 Tage nach Zustimmung zum Beitragseinzug. Der Fördermitgliedsbeitrag wird zu Beginn jeden Monats von dem im Antragsformular vom Fördermitglied angegebenen Konto eingezogen.

Zahlung Mitgliedsbeitrag für stimmberechtigte Mitglieder

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags stimmberechtigter Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Aktuell gibt es keinen verpflichtenden Mitgliedsbeitrag für stimmberechtigte Mitglieder.

Jedoch kann der*die Antragssteller*in angeben, dass er*sie einen freiwilligen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 5,00 Euro pro Monat zahlen möchte. In diesem Fall stimmt das Mitglied dem monatlichen Beitragseinzug per SEPA-Verfahren mit Antragstellung zu. Der Einzug beginnt nach Vorstandsbeschluss zur Aufnahme des Mitglieds und frühestens 14 Tage nach Zustimmung zum Beitragseinzug. Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn des nächstgelegenen Monats von dem im Antragsformular vom Mitglied angegebenen Konto eingezogen.

Sollte das Verfahren zur Festlegung des Mitgliedsbeitrags für stimmberechtigte Mitglieder von der Mitgliederversammlung neu bestimmt werden, wird jedes stimmberechtigte Mitglied darüber im Nachgang der Versammlung per Email informiert.

Eine doppelte Mitgliedschaft - stimmberechtigte Mitgliedschaft und Fördermitgliedschaft - im Verein ist nicht möglich.